Sachkundenachweis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes erbracht durch Prüfung am 15.08.2010.

Die Zuchstätte wurde ohne Mängelfeststellung und Auflagen kontrolliert durch einen Amtstierarzt des Veterinäramt Mainz-Bingen.