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Hundetrainer, Hundeschule und Co. – überall und immer mehr schießen sie wie Pilze aus dem Boden. Im Prinzip darf sich jeder einfach Hundetrainer nennen und loslegen, egal ob er Ahnung hat oder nicht, denn es gibt keine geregelte Ausbildung oder gar einen anerkannten Abschluss. 

Im Internet gibt es hierzu die vielfältigsten Angebote mit Fernlehrgängen, oftmals auch „Studium“ bezeichnet. Unter anderem findet man hier auch z.B. den Lehrgang zum Tierspychologen.

Hört sich erstmal toll an, bei genauerer Betrachtung merkt man allerdings, dass es sich hierbei um ein reines E-Learning Angebot nur mit Theoretischem Teil handelt. Praktische Ausbildung nicht gefordert – lediglich fakultativ möglich. Einzige Voraussetzung: Volljährigkeit und ein gefülltes Portemonnaie!

Der Beruf des Tierpsychologen und/oder Verhaltensberaters ist nicht gesetzlich geregelt und die Berufsbezeichnung auch nicht geschützt. Es besteht keine öffentlich-rechtliche Anerkennung – ähnlich wie bei der Bezeichnung „Hundefrisör“.

So ist beispielsweise die Werbung eines Tierpsychologen mit der Bezeichnung „Diplom-Tierpsychologe (ATN)“ wettbewerbswidrig. Im Hinblick auf die Nähe zu dem Begriff „Diplom-Psychologen“ und der Hochschulausbildung für Tierärzte liegt die Vermutung nahe, dass auch ein Tierpsychologe eine Hochschulausbildung genießt. Dies ist tatsächlich aber nicht der Fall, der Beruf des Tierpsychologen ist gesetzlich nicht geregelt.

So kann es also schnell geschehen, dass man an einen solchen fiktiven Trainer gerät, der sich wahrscheinlich auch noch gut zu verkaufen weiß, im schlimmsten Fall allerdings selbst erst seit kurzer Zeit Hundebesitzer ist und sein Wissen aus einem theoretischen E-Learning Angebot bezogen hat.

Was muss ich also beachten bei der Wahl der Hundeschule oder des Verhaltensberaters?

Seit 2007 gibt es eine bundesweit anerkannte Zertifizierung zum Hundeerzieher und Verhaltensberater. Um dieses Zertifikat zu erhalten, bedarf es eines Lehrgangs bei der IHK mit Prüfung bei der IHK oder der zuständigen Tierärztekammer.

Dieser Lehrgang besteht aus 312 Theorie- und 300 Praxisstunden und beinhaltet alles, was der angehende Hundeerzieher und Verhaltensberater nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen über Zucht, Genetik, menschlichen Umgang, Lernverhalten, Problemverhalten und die Arbeit eines Hundetrainers wissen muss.

Diese IHK-Qualifizierungen sind die bundesweit am besten anerkannten Kompetenznachweise für Hundetrainer und Hundeverhaltensberater.

Der BHV (Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V.) hat es sich so z.B. zum Ziel gesetzt, die Qualität von Hundetrainern zu verbessern und den Ausbildungsberuf staatlich anerkennen zu lassen. Um dauerhafte hohe Qualität zu gewährleisten, muss sich eine BHV-Mitglied alle zwei Jahre nachweislich weiterbilden.

Eine Liste der BHV angeschlossenen Hundeschulen finden sie hier:

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Quelle:

Zeitschrift Hundereporter #71, BHV e.V., MenschHund!, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.