GOLDENES Siegel:    img_5791

 Mit Stolz zeige ich auf dieser Seite das GOLDSIEGEL meines Zuchtverbandes welches bislang erst 6 Rassehundezüchter erhalten haben. Diese Auszeichnung wird nur an Züchter verliehen die sich um das Wohl der Rasse und zur Beförderung einer rassereinen, und welpensozialisierter, gesunden Zucht verdient machen und die strengen Kontrollen bestanden haben. So können Sie sicher sein, nur wirklich gut geprägte Welpen zu finden.

Als Mitglied des IHV zum Wohl der Rasse und zur Beförderung einer rassereinen und welpensozialisierten, gesunden Zucht unterwerfe ich michdem folgenden Verhaltenskodex um Ihnen nur wirklich gut geprägte Welpen zu vermitteln.


– In dem Zwinger wird seit mehr als 5 Jahren erfolgreich in einem Verein mit Zuchtbuchamt und tierärztlicher bzw. Zuchtbuchamt des Vereins bestätigter Überwachung gezüchtet.

– Die Welpen wachsen im Heim des Züchters, bei der Mutterhündin auf. Reine Zwingerhaltung ist untersagt.
– Die Welpen werden tierärztlich betreut und  werden regelmäßig entwurmt.
– Die Welpen werden in der 8. Woche einer Erstschutzimpfung unterzogen. Zumindest gegen Leptospirose, Staupe, Zwingerhusten, Parovirose, Hepatitis.

– Die Welpen werden in der 12 Woche einer Nachschutzimpfung unterzogen. Zumindest gegen Leptospirose, Tollwut, wingerhusten, Parovirose, Hepatitis.

– Die Welpen werden nie vor der 8. Woche von der Mutterhündin getrennt und an den neuen Hundebesitzer übergeben.
– Die Wurfabnahme erfolgt entweder durch den Zuchtwart des Vereines oder einen durch diesen bevollmächtigten Tierarzt.
– Jeder Wurf wird protokolliert: Deckschein, Wurfmeldeschein, evtl. tierärztliche Befunde.
– Die Welpen werden nur mit EU-Chip und internationalen Heimtierausweis an den neuen Besitzer übergeben.
– Die Zuchttauglichkeitsprüfung des Deckrüden und der Hündin liegt vor.
– Es werden keinerlei Hundehändler und Massenzüchter zugelassen
– Im Interesse der Beförderung der Rassezucht erfolgen die Verpaarungen aus unterschiedlichen Zwingern zu vorher ausgehandelten Deckbedingungen um die Qualität der Rassebeförderung weiter voran zu treiben.

– Die Mutterhündin sowie der Deckrüde müssen mindestens 12Monate und nicht älter als 7/9 Jahre sein und über eine Zuchttauglichkeitsprüfung verfügen die vom jeweiligen Verein ausgestellt werden. Ausnahmeregelungen für Deckrüden sind entsprechend den Zuchtbuchbestimmungen der Vereine möglich wenn der Deckrüde über hervorragende Gene verfügt.
– Jedes Mitglied verbürgt sich für die Angaben zu seinen Welpen im Kaufvertrag und gegenüber seines Zuchtvereins
– Die Welpen bleiben mindestens 8 Wochen beim Züchter. Die Welpen erhalten ab der 6. Woche die Gelegenheit die Wohnung des Züchters, Besuche anderer Menschen, kennen zu lernen. Auch Spaziergänge und erste Versuche in der freien Natur jedes Welpen sind Voraussetzung für diese Kodexerfüllung.

– Die Welpen werden nur mit einem Kaufvertrag an die  neuen Besitzer übergeben der bestimmte Inhalte wie in etwa Verbot der Zwingerhaltung, Ausbeutung der Hunde, artgerechte Haltung u.dgl. enthalten muss

– Die Welpen werden sozialisiert, dass heißt sie kommen mit anderen Tieren (Hunden) auch aus anderen Rassen zusammen sobald das gesundheitlich unbedenklich möglich ist,.

– Nach Möglichkeit sollen die Welpen (ab der 12 Woche) Welpenspielstunden besuchen.

– Die Welpen lernen den Staubsauger, das Radio, TV, Autofahren usw. kennen. Ganz wichtig ist der Umgang mit Kindern

– Die Züchter lassen unangekündigte Kontrollen Ihrer Würfe durch die zuständigen Zuchtwarte der Vereine od. Tierärzte zu

– Die Züchter züchten in anerkannten Vereinen, die Abgabe der Welpen erfolgt nur mit anerkannten „Ahnennachweisen“

– Die Züchter sind nur in einem Verein organisiert und unterwerfen sich dessen Zuchtbuchbestimmungen um Doppelbelegung der Hübndinen auszuschließen.

– Die Züchter gewähren den Welpenkäufern auch nach den Verkauf umfangreiche Hilfestellung, Betreuung


Mit der Unterwerfung unter diese Bedingungen können Sie sicher sei, nur einen Welpen aus einer wirklich verantwortungsvollen Zucht zu erhalten.